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Bier am Arbeitsplatz

Bier am Arbeitsplatz ist in aller Regel dauerhaft nicht arbeitsplatzsichernd. Es sei denn, man stellt das Bier mit seiner Arbeit her. Wie in einer Brauerei zum Beispiel. Nun wusste ich auch, dass man es in Bayern zuweilen nicht so eng sieht mit dem Gerstensaft, der dortzulande ja bekanntlich ein Grundnahrungsmittel darstellt. Ein Bierchen zur Mittagspause ist noch allemal ein gutes Recht. Bei Carlsberg in Dänemark ging das offensichtlich noch weiter. Dort durfte auch während der Arbeit das eigene Produkt genossen werden, offenbar kostenlos bereitgestellt in Bierkühlschränken für die Belegschaft. Einzig das Übermaß musste vermieden werden. Ob das wohl jedem gelungen sein mag? Im April jedenfalls wurden durch die Unternehmensleitung strengere Alkoholrichtlinien in Kraft gesetzt und die Kühlschränke abgebaut, was die Belegschaft zum Streik animierte. Ausgenommen vom Alkoholverbot waren ausgerechnet die Lastwagenfahrer. Das verstehe, wer will. Falls jemand Informationen zum Ausgang des Ausstandes hat, würde ich mich über eine Mitteilung freuen.

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